Mittelstandsanleihen sind Schuldverschreibungen, die von Unternehmen des Mittelstands ausgegeben beziehungsweise emittiert werden. Die Unternehmen sind hierbei Schuldner, die sich Geld vom Gläubiger, also etwa Privatinvestorinnen und –investoren, leihen.
Wie funktioniert Schuldverschreibung?
Die Schuldverschreibung, auch Anleihe, Rentenpapier oder Obligation genannt, ist ein Wertpapier, für das der Anleger im Regelfall Zinsen erhält. Mit einer Schuldverschreibung überlässt der Anleger dem Aussteller der Schuldverschreibung einen bestimmten Betrag für eine gewisse Zeit.
Setzen sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten sie gerne dahingehend, ob dieser Weg auch für Ihre Firma machbar und sinnvoll ist.
Seit dem 21. Juli 2018 gelten mit der EU-Prospektverordnung weitgehende Ausnahmen von der Prospektpflicht: D. h., Anbieter öffentlicher Angebote von Wertpapieren in Deutschland können statt eines Prospekts ein Wertpapierinformationsblatt (WIB) veröffentlichen, wenn der Gesamtgegenwert des Angebotes über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 100.000 Euro, aber nicht mehr als 8 Mio. Euro beträgt und nicht bereits eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts besteht.
Wertpapiere bis zu einem Gesamtgegenwert von weniger als 100.000 Euro können nicht nur prospektfrei, sondern auch ohne WIB öffentlich angeboten werden. Für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert ab 100.000 bis 8 Mio. Euro ist zwar kein Prospekt, dafür aber ein WIB erforderlich. Beide Grenzen sind jeweils über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu berechnen.
Die ISIN (International Securities Identification Number) ist auch als „Internationale Wertpapierkennnummer“ bekannt. Bei dieser Nummer handelt es sich um eine zwölfstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen, mit der Wertpapiere identifiziert werden können, die an der Börse gehandelt werden.
Prospektfreie und gleichzeitig WIB-pflichtige Wertpapierangebote mit einem Emissionsvolumen ab 100.000 Euro bis weniger als eine Million Euro sind im Eigenvertrieb möglich. Die Hinzuziehung eines nach § 32 KWG lizenzierten Wertpapierdienstleistungsunternehmens ist erst ab einem öffentlichen Wertpapierangebot von einer Million Euro verpflichtend. Ab diesem Betrag ist das Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei Privatanlegern verpflichtet, die Einhaltung von Einzelanlageschwellen zu prüfen.
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